20.08.2010

Vereinbarung über Vermittlungsgebühren von Atlanticlux unwirksam

Vermittlungsgebührenvereinbarungen der Atlanticlux bzw. der Superior Vertriebsmanagement GmbH sind regelmäßig Gegenstand gerichtlicher Überprüfung. Bei diesem Modell werden sog. Netto-Policen der luxemburgischen Atlanticlux S.A. vertrieben.  Bei den sog. Nettopolicen handelt es sich um Versicherungspolicen – i.d.R. Lebensversicherungen -, deren Prämien keinen Provisionsanteil für die Vermittlung des Versicherungsvertrages enthalten. Vielmehr verpflichtet sich der Versicherungsnehmer in einer separaten [...]

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