Ostdeutsche Mitbürger = ethnische Minderheit im Sinne des AGG?
April 9, 2010 Allgemeines, Arbeitsrecht
Über diese etwas skurril anmutende Frage hat am 15. April 2010 das Stuttgarter Arbeitsgericht zu entscheiden. Wie kam es dazu?
Eine aus Ost-Berlin stammende Buchhalterin hatte sich Mitte letzten Jahres bei einem in Stuttgart ansässigen Fensterbauunternehmen beworben und ihre Bewerbungsunterlagen mit einer freundlichen Absage zurückerhalten. Auf dem Lebenslauf der Bewerberin hatte besagte Firma allerdings den Hinweis „Ossi“ verbunden mit einem „(-)“ vermerkt.
Die Bewerberin klagt nun gegen das Unternehmen aus Stuttgart und vertritt die Ansicht, der Vermerk „(-) Ossi“ stelle eine Benachteiligung wegen ihrer ethnischen Herkunft und damit einen Verstoß gegen § 1 des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes dar.
Die Richter des Arbeitsgericht Stuttgart sind nicht unbedingt zu beneiden, denn der zu entscheidende Fall wirkt zwar zunächst „humorvoll“, die dahinter stehende Frage, wie genau eine ethnische Zugehörigkeit zu definieren ist, stellt hingegen Neuland für die arbeitsrechtliche Rechtsprechung in Deutschland dar.
Wie gewohnt werden wir Sie aktuell über den Ausgang dieses Verfahrens informieren.
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Kommentare (2)






Wenn es danach geht, sind Schwaben auch eine ethnische Minderheit in Berlin. Bereits die Morgenpost berichtet über die Schwaben-Hatz im Prenzlauer Berg.
“Stoppt die Besatzung des P-Bergs durch Porno-Hippie-Schwaben.” oder “Schwaben raus” weisen eindringlich darauf hin, dass die ethnische Minderheit der Schwaben einen besonderen Schutz genießen müssen.
Im Ernst, das AGG sollte auf den Personenkreis angewendet werden, für welche es geschaffen wurde.
Vielen Dank für Ihren Kommentar Herr Kollege Sharief.
Muss man sich angesichts dieses Falles aber nicht die Frage stellen, ob der Personenkreis des AGG möglicherweise nicht weit genug gefasst ist? Dies nicht zuletzt auch vor dem Hintergrund, dass es vor nicht all zu langer Zeit einen ähnlich gelagerten Fall gab, in dem eine Bewerberin ihre Unterlagen mit dem Vermerk “abgelehnt, DDR” zurück bekam.